Kanalnetzbetreiber und Sanierungsbetriebe müssen im Rahmen von Wartungs- und
Reparaturarbeiten häufig in Schächte hinabsteigen. Durch den Einsatz einer Einstieghilfe bestehend aus Haltestange und Führungshülse wird ein sicherer und leichter Ein- und Ausstieg ermöglicht.
Gemäß GUV-V C5 (bisher GUV 7.4), § 5, Abs. 11 müssen in allen Schächten geeignete Haltevorrichtungen vorhanden sein. Die Haltestange kann von Einstieg zu Einstieg mitgenommen werden oder im Bedarfsfall auch ortsfest eingesetzt werden d.h. sie verbleibt in der Hülse im Schacht.
Alle unsere Einstieghilfen sind geprüft nach den Grundsätzen für die Prüfung und Zertifizierung von Haltevorrichtungen für Schächte GS-BE-22 und der DIN 19572.